Wir sind die Experten für Verpackungslizenzierung.

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Das Verpackungsgesetz

Wir erklären alles Wissenswerte zum Verpackungsgesetz und den damit verbundenen Pflichten.

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Lizenzierung von Verpackungen

Das Verpackungsgesetz (gültig seit 01.01.2019) sieht vor, dass jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt.

Wir sind Ihr fachkundiger Partner, der Sie bei der Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen unterstützt.

Hier erfahren Sie mehr.

Verpackungslizenzierung für Pappe, Kunststoff, Glas und mehr

Jederzeit gut beraten

Bei uns sind Sie goldrichtig, wenn Ihnen eine persönliche Beratung sowie ein reibungslos verlaufender Lizenzierungsvorgang für Ihre Verkaufsverpackungen wichtig sind. Dazu bieten wir Ihnen jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner.

Rechtssicher, auch im Ausland

Wir unterstützen Sie auch bei der Lizenzierung Ihrer Verpackungen im europäischen Ausland und kümmern uns um alle damit verbundenen Formalitäten. Mit SUSA Solutions sind Sie stets auf der sicheren Seite!

Alles aus einer Hand

Bei SUSA Solutions können Sie jedoch nicht nur Verkaufsverpackungen lizenzieren, sondern auch Ihre gesetzlichen Pflichten gem. §15 VerpackG/Transportverpackungen abwickeln.

Unsere Kennenlern-Pakete

  • Starter Paket

    Starterpaket

    Lizenzieren Sie als Neukunde 80 kg PPK und 8 kg Kunststoff

    nur 45,–
    zzgl. MwSt. pro Jahr.
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  • Mini Paket

    Minipaket

    Lizenzieren Sie als Neukunde 40 kg PPK und 4 kg Kunststoff

    nur 38,–
    zzgl. MwSt. pro Jahr.
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Individuelles Angebot für Lizenzierung anfordern

Wir erstellen Ihnen ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Lizenzierung Ihrer Verkaufsverpackungen. Auch für Kleinstmengen.

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Mengenmeldungen bequem online abgeben

Teilen Sie uns Ihre Plan-Mengenmeldung oder Jahresabschluss-Mengenmeldung ganz einfach online über das jeweilige Formular mit.

Zur Mengenmeldung

Das zentrale Verpackungsregister LUCID

Das VerpackG setzt voraus, dass Sie sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Wir beraten Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Anforderungen.

Zum LUCID-Verpackungsregister

Die Pflichten und Konsequenzen des Verpackungsgesetzes

Seit dem 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses sieht vor, dass jeder, der Verpackungen in den Verkehr bringt, diese lizenziert und sich somit an den Entsorgungskosten beteiligt. Gerne möchten wir Sie bei der rechtssicheren Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen unterstützen. Um die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen, wurde die Zentrale Stelle LUCID geschaffen. Diese führt ein kostenloses, öffentliches Register, in das sich jeder, der beteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, eigenverantwortlich eintragen muss. Diese Aufgabe ist per Gesetz (§ 33 VerpackG) nicht an Dritte übertragbar.

Änderungen seit 1. Januar 2022 (Verpackungsnovelle)

Zum Januar und Juli 2022 sind Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten: Die Verpflichtung zur Registrierung wurde auf alle Arten von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und/oder pfandpflichtige Verpackungen). Neu ist auch die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben. Informieren Sie sich hier zu den gesetzlichen Neuerungen.

Bin ich verpflichtet?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Pflichten nach dem Verpackungsgesetz haben, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren 05191 6060260

Eine digitale Überprüfung stellt Ihnen auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Verfügung: 

https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/check-bin-ich-verpflichtet

Verpackungslizenzierung für Pappe
Wir sind die Experten für Verpackungslizenzierung. Unkompliziert und rechtssicher.

In nur 2 Schritten zur Lizenzierung

1. Onlineanfrage ausfüllen

Hier geht’s zur Onlineanfrage. Anschließend bekommen Sie von uns ein individuelles Angebot für die Vereinbarung zugeschickt.

2. Vereinbarung unterschreiben

Nach Eingang der unterschriebenen Vereinbarung senden wir Ihnen den signierten Vertrag inkl. Kundennummer für Ihre Unterlagen zurück.

Außerdem erhalten Sie ausführliche Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG), das zuletzt am 01.07.2022 erweitert wurde.

Achtung: Gem. §9 VerpackG sind Sie zur kostenlosen Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister / LUCID verpflichtet.